VorschulTicket
Für alle Vorschüler in Rostock, im Alter von 6 Jahren, die häufig mit Bus und Bahn unterwegs sind.
Das VorschulTicket gilt für Kinder im Alter von 6 Jahren, die noch nicht für den Erwerb eines SchülerTickets berechtigt sind.
Die Kosten für das VorschulTicket übernimmt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Geltungsbereich
Das VorschulTicket gilt
- nur in der Tarifzone Rostock
- in allen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, S-Bahn, Fähre)
Geltungsdauer
Das VorschulTicket gilt
- für die eingetragene Geltungsdauer
- frühestens ab dem 6. Geburtstag, maximal bis einschließlich dem Monat des Einschulungstermins
Personengebunden
Beim VorschulTicket handelt es sich um eine persönliche Zeitkarte. Diese ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelung.
Antragsverfahren
Sie erhalten das kostenfreie VorschulTicket nur in den Kundenzentren der RSAG. Zur Antragsstellung wird eine Bestätigung der Nutzungsberechtigung sowie ein aktuelles Lichtbild benötigt. Die Nutzungsberechtigung wird Ihnen von der Stadt Rostock ausgestellt.