Mitnahme von Kindern & Kinderwagen

Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren fahren kostenfrei.
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren sind berechtigt Fahrscheine zum ermäßigten Tarif zu erwerben.

Kinderwagen

Kinder in Kinderwagen werden nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson befördert. Kinderwagen und Buggys, in denen Kinder befördert werden, werden kostenfrei mitgenommen.

Bitte stellen Sie Ihren Kinderwagen in den Fahrzeugen der RSAG in den sogenannten „Multifunktionsflächen“ ab. Diese befinden sich direkt gegenüber dem Einstieg und sind von außen mit entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet.

Beförderungsbedingungen

Alle Regelungen zur Mitnahme von Sachen und Tieren in den Verkehrsunternehmen des VVW finden Sie zusammengefasst im Tarifhandbuch.

Gemeinsame Beförderungsbedingungen des VVW