Spendenanfrage
Die RSAG unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten gute Ideen und Projekte.
Wenn Sie sich in einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation engagieren und nun Ihre konkrete Anfrage an uns richten möchten, können Sie auch unser Formular nutzen. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie:
- Förderfähig sind nur Spenden für gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO, z. B. Wissenschaft, Forschung, Bildung, Sport), mildtätige Zwecke (§ 53 AO, z. B. Wohltätigkeitsvereine, Stiftungen) oder kirchliche Zwecke (§ 54 AO).
- Ihre Einrichtung oder Ihr Verein sollte seinen Sitz in Rostock haben.
- Die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (verbindliches Muster gem. § 50 Abs. 1 EStDV) setzen wir voraus.