Hinweisgeberschutz

Regelungen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei der RSAG. 

Wie betrifft das die Rostocker Straßenbahn AG?

Rechtswidrige Handlungen und Rechtsmissbrauch können in jeder Organisation vorkommen – sei sie privat oder öffentlich, groß oder klein. Um Hinweisgeber*innen vor Konsequenzen, wie bspw. vor Benachteiligung im Berufsalltag zu schützen und um sie gleichzeitig zu ermutigen, Missstände und Gesetzesverstöße zu melden, verabschiedete die Europäische Union Ende 2019 die sogenannte Whistleblower-Richtlinie. Die Mitgliedsstaaten sollten diese bis Juni 2021 in nationales Recht umsetzen. Das entsprechende deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. 
Am 1. Januar 2023 trat darüber hinaus das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Gesetz dient dem Schutz der Menschenrechte, dem Arbeitnehmerschutz und Umweltschutzbelangen entlang der Lieferkette von Unternehmen. Das LkSG ist für den Konzernverbund der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden und ist auch für die Rostocker Straßenbahn AG als Tochterunternehmen der RVV zu beachten.

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Pflichten aus dem LkSG ist die Einrichtung einer Melde-/Beschwerdestelle mit mehr als 1.000 Mitarbeitende im Konzernverbund der RVV erfolgt. Als Rostocker Straßenbahn AG haben wir in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Rostock AG eine Meldestelle für Hinweisgeber*innen eingerichtet. Bei der benannten Stelle können Verstöße gegen die Pflichten aus dem genannten Gesetz über die gesamte Lieferkette der RSAG angezeigt werden. Der Schutz der anzeigenden Personen (Hinweisgeber*innen/Whistleblower) über den Meldeweg ist organisatorisch sichergestellt. Die Schutzpflichten aus dem Gesetz werden im gesamten Konzernverbund als wichtig erachtet. Deshalb sollten auch Verdachtsfälle angezeigt werden. 

Kontaktdaten der Meldestelle

Stadtwerke Rostock AG
- persönlich/ vertraulich -
z. Hd. Meldestelle Hinweisgeberschutz
Schmarler Damm 5
18069 Rostock

compliance@swrag.de