Mitnahme von Tieren
Folgende Tiere werden in den Bussen und Bahnen der RSAG kostenfrei mitgenommen:
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Kleine Hunde (maximale Schulterhöhe 30 cm)
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Kleine Tiere in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Platz beanspruchen
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Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten
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Hunde schwerbehinderter Menschen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Für alle anderen Tiere benötigen Sie einen ermäßigte Einzel- oder eine ermäßigte Tagesfahrkarte. Für die regelmäßige Mitnahme empfehlen wir die Fahrrad-Monatskarte.
Das müssen Sie bei der Mitnahme von Tieren beachten
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
- Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
- In den Verkehrsmitteln sind Hunde stets kurz an der Leine zu führen.
- Es gelten die Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) über das Führen und Halten von Hunden.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.