ABO-Fahrrad
Ihr idealer Begleiter für das Deutschland-Ticket innerhalb des Verbundgebiets des VVW.
Fahrradkarten gelten nur in Verbindung mit einem gültigen VVW-Fahrausweis. Bitte beachten Sie auch §12 der gemeinsamen Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme.
Geltungsbereich
Ihr ABO-Fahrrad gilt je nach Ihrer ausgewählten Tarifzone
- in Rostock im gesamten Liniennetz oder
- im Stadtverkehr in Güstrow, Bützow oder Bad Doberan oder
- im gesamten Liniennetz des Verkehrsverbunds Warnow
- in allen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, S-Bahn, Fähre - außer Molli)
Fahrrad oder Hund
Das ABO-Fahrrad buchen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ABO hinzu. Dabei können Sie frei wählen, ob Sie ein Fahrrad oder einen Hund mitnehmen.
Fahrausweise für Fahrräder gelten ebenfalls für Segways, Pedelecs, Klappfahrräder und E-Tretroller.
ABO beantragen
Variante 1
Bestellen Sie Ihre Monatskarte direkt in unserem ABO-Kundenportal.
Variante 2
Sie erhalten Ihren Antrag in einem unserer RSAG-Kundenzentren oder einer VVW-Verkaufsstelle.
Variante 3
ABO-Antrag herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an die auf dem Formular dargestellte Adresse zurücksenden.
Hinweis: Die RSAG arbeitet im Auftrag der Verkehrsverbund Warnow GmbH.