RSAG weist Vorwürfe entschieden zurück – Ausfall der Weichensteuerung war nicht Ursache für den Straßenbahnunfall vom 02.03.2022
Die in der Ostsee-Zeitung vom 12.04.2023 erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Straßenbahnfahrer des Unternehmens weist die RSAG entschieden zurück. Ursache für den schweren Zusammenstoß zweier Straßenbahnen vom 02.03.2022 am Platz der Freundschaft war eindeutig und ausschließlich menschliches Versagen des jetzt vom Amtsgericht Rostock verurteilten Fahrers. Das hatten interne Ermittlungen des Straßenbahnbetriebsleiters bereits kurze Zeit nach dem Unfall unzweifelhaft ergeben. Gleich mehrere Verstöße gegen Dienstvorschriften der Straßenbahn hatten zum Eintritt und zur Schwere des Unfalls geführt und deswegen war dem Fahrer auch sofort gekündigt worden. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung hatte das Arbeitsgericht Rostock bereits im letzten Jahr festgestellt.
Entscheidend für die Würdigung des Unfallgeschehens ist der Grundsatz, dass Straßenbahnen wie alle anderen Teilnehmer am Straßenverkehr auf Sicht fahren. Im Gegensatz zur Eisenbahn ist der Fahrtweg der Straßenbahn – mit Ausnahme des Tunnels unter dem Hauptbahnhof – nicht signaltechnisch gesichert. Das gilt auch für elektrisch gestellte Weichen, die nicht zentral, sondern durch den jeweils die Weiche befahrenden Straßenbahnzug unter der Verantwortung von dessen Fahrer gesteuert werden. Der Ausfall einer Weichensteuerung, der aus unterschiedlichsten Ursachen (z.B. Stromausfall) jederzeit eintreten kann, wird somit auch keiner zentralen Stelle, sondern ausschließlich dem die Weiche befahrenden Fahrer durch das Weichensignal vor Ort angezeigt. Demzufolge kann auch die Betriebsleitstelle der RSAG keine sicherheitsrelevante Information über einen Weichenausfall an die Fahrer der Straßenbahnen geben, sondern die Verantwortung für das sichere Befahren der Weiche liegt allein beim betreffenden Fahrer. In dessen Dienstvorschrift ist sehr klar und eindeutig geregelt, wie bei einem Ausfall der Weichensteuerung, angezeigt durch das dann dunkel geschaltete Weichensignal, zu verfahren ist: Anhalten - Weiche von Hand (mittels eines auf jeder Bahn mitgeführten mechanischen Weichenstellers) einmal in jede Richtung und dann in die gewünschte Fahrtrichtung stellen – Weiche nur mit max. 15 km/h (statt 20 km/h bei funktionierender Weichensteuerung) befahren.
Bedauerlicherweise hat der unfallverursachende Fahrer diese Vorschrift komplett missachtet, die sichtbar falsch gestellte Weiche statt mit 15 mit 35 km/h befahren und zudem das jederzeit bestehende, als zusätzliche Sicherheit angeordnete Begegnungsverbot auf der Weiche ignoriert. Nicht zu ermitteln war durch den Betriebsleiter der RSAG, warum der Fahrer gegen gleich drei einschlägige Bestimmungen verstoßen hat, da dieser bei seiner Befragung angab, sich nicht mehr an den Ablauf des Geschehens erinnern zu können. Es ist auch nicht Aufgabe des Unternehmens, eine Schuld im strafrechtlichen Sinne festzustellen, sondern lediglich, ob menschliches oder technisches Versagen ursächlich war. Dies konnte hier eindeutig mit menschlichem Versagen belegt werden. Leider haben nach unserer Kenntnis weder die zuständigen Ermittlungsbehörden noch der von ihnen beauftragte Gutachter offizielle Informationen bei der RSAG, der Technischen Aufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder bei einem Sachverständigen für Straßenbahnen eingeholt, um sich ein Bild über die technischen und rechtlichen Zusammenhänge des Straßenbahnbetriebs zu verschaffen.
Abschließend möchten wir festhalten, dass bei Einhaltung der gesetzlichen und innerbetrieblichen Vorschriften durch alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit des Straßenbahnbetriebs bei der RSAG jederzeit gewährleistet ist. Dies hat auch die Technische Aufsichtsbehörde zuletzt bei ihrer Betriebsprüfung am 27.10.2022 für die RSAG uneingeschränkt bestätigt.
Vorstand der Rostocker Straßenbahn AG