Allgemeine Geschäftsbedingungen für Jahreskarten
Für den Erwerb und die Nutzung der Jahreskarten gelten die Bestimmungen des VVW-Tarifs, bestehend aus Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ABO, in der jeweils gültigen Fassung.
Mit der Bearbeitung und Abrechnung der Jahreskarten hat die Verkehrsverbund Warnow GmbH die Rostocker Straßenbahn AG beauftragt (nachfolgend „VVW ABO-Zentrale“ genannt).
1. Bestellung einer Jahreskarte
Die Jahreskarte ist mit dem Formular „Bestellung einer Jahreskarte“ zu beantragen. Mit dem Antrag auf eine persönliche Jahreskarte ist vom Kunden ein Lichtbild in der Größe 3,5 x 4,5 cm (Foto oder digital) abzugeben. Das Foto kann auch in einem Kundenzentrum der RSAG digital erstellt werden. Das Foto wird gespeichert. Die Gültigkeit der Jahreskarte beginnt ab dem 1. eines Monats, wenn die Bestellung bis zum 23. des Vormonats vorliegt.
2. Nachweis der Berechtigung
Die Berechtigung zur Nutzung ermäßigter Jahreskarten ist ab dem vollendeten 15. Lebensjahr durch den Berechtigungsausweis des VVW während der Fahrt nachzuweisen. Diese Ausweise sind nur gültig mit einem Lichtbild und der Bestätigung der Ausgabestelle mit Stempel und Unterschrift.
Die Berechtigung zur Nutzung von Mobil60-Tickets als Jahreskarte ist mit einem Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein u. ä.), aus dem das Alter hervorgeht, während der Fahrt nachzuweisen.
3. Jahreskarten-Preis
Das Entgelt für die Jahreskarte ist bei Vertragsunterzeichnung oder Abholung des Tickets in einer Summe zu entrichten.
Tarifänderungen während der Laufzeit der Jahreskarte werden nicht wirksam.
4. Jahreskarte
Die Jahreskarte wird in Form einer Plastikkarte mit der Gültigkeit von 12 Monaten ausgegeben. Die persönliche Jahreskarte ist mit dem Lichtbild des Eigentümers versehen. Sie ist vom Kunden in einem von ihm zu benennenden Kundenzentrum der RSAG abzuholen oder wird dem Kunden auf Wunsch und sein Risiko postalisch zugestellt.
5. Kündigung der Jahreskarte
Die Jahreskarte gilt für 12 Monate.
Eine vorzeitige Kündigung wird zum nächsten Monatsersten wirksam, wenn die Jahreskarte bis zum Monatsletzten in einem Kundenzentrum der RSAG abgegeben oder der VVW ABO-Zentrale zugesandt wird. Das Restguthaben wird dem Kunden erstattet. Dafür ist ein Rückerstattungsantrag zu stellen. Dieser kann formlos schriftlich oder persönlich in einem Kundenzentrum der RSAG gestellt oder der VVW ABO-Zentrale zugesandt werden. Auf dem Erstattungsantrag ist eine Bankverbindung anzugeben, auf die der zu erstattende Betrag zu überweisen ist.
6. Änderungen
Änderungen des Namens sind der VVW ABO-Zentrale unverzüglich schriftlich oder in einem Kundenzentrum der RSAG persönlich anzuzeigen. Änderungen können nur bis zum
23. des Vormonats berücksichtigt werden.
Die Jahreskarte wird zum nächsten Monatsersten neu erstellt und ist vom Kunden in einem von ihm zu benennenden Kundenzentrum der RSAG gegen Abgabe der alten Jahreskarte abzuholen.
7. Verlust oder Zerstörung
Jahreskarten, die in Verlust geraten sind oder zerstört wurden, werden einmalig gegen eine Gebühr von 20,00 € ersetzt.
Nach Zahlung der Gebühr wird die Jahreskarte neu ausgestellt und ist vom Kunden in einem von ihm zu benennenden Kundenzentrum der RSAG abzuholen oder wird dem Kunden auf seinem Wunsch und sein Risiko postalisch zugestellt.
8. Erhöhtes Beförderungsentgelt
Für die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gilt § 9 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW.
Ist der Eigentümer einer Jahreskarte plus zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet und weist er innerhalb einer Woche ab Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens durch Vorlage der Jahreskarte nach, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Jahreskarte war, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt im Falle der GBB § 9 (1) Nr. 2 und Nr. 5 einmalig auf 7,00 €.
Im Wiederholungsfall ist dieser Jahreskarten-Kunde zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 9 (2) der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen verpflichtet.
9. Erstattung
Eine Erstattung nicht ausgenutzter Jahreskarten erfolgt gemäß der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW § 10.
Für die Monate, in denen die Jahreskarte genutzt worden ist, wird der Preis der jeweiligen Monatskarte angerechnet.
10. Datenschutzbedingungen
Die RSAG arbeitet im Auftrag des VVW. Im Rahmen dieser Beauftragung ist die RSAG berechtigt, die ihr im Antrag übermittelten Kundendaten zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO und zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen.
Die Verarbeitung beruht auf der Einwilligung der betroffenen Person. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Mit dem Widerruf endet der Vertrag. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird nicht berührt.
Stand: 01.02.2021